Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Österreich

Vorsorge in der Praxis – Palliative Notfallmedikation

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HOSPIZ ÖSTERREICH wurde vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) mit dem Projekt „Vorsorge in der Praxis – Palliative Notfallmedikation“ beauftragt. Ziel ist, die optimale Versorgung von schwer kranken, sterbenden Menschen in der Terminalphase ihres Lebens zu ermöglichen durch die Bereitstellung von notwendigen Palliativen Notfallmedikamenten. HOSPIZ ÖSTERREICH erstellt dafür einen Einführungsprozess zur Finanzierung der benötigten Palliativen Notfallmedikamente in den Einrichtungen.

Ausgangslage

Bisher gab es Versorgungsdefizite mit suchtgifthaltigen Medikamenten in Einrichtungen stationärer Pflege und Betreuung sowie in Mobilen Palliativteams. Es entstanden sehr belastende Situationen, in der sterbende Menschen nicht adäquat versorgt werden konnten, wenn diese Medikamente nicht patientenbezogen verordnet waren und daher in einem zeitintensiven Prozess erst beschafft werden mussten.

Mit 1. Februar 2024 wurde die Rechtslage geändert. Ärztinnen und Ärzten wurde nun die Möglichkeit eingeräumt, suchtgifthaltige Arzneimittel für ihren Berufsbedarf in einer Einrichtung der Hospiz- und Palliativversorgung, in Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung sowie im Rahmen der mobilen Palliativversorgung zu verschreiben. Es besteht dadurch die Möglichkeit, patientenunabhängig suchtgifthaltige Arzneimittel, die für den konkreten Berufsbedarf benötigt werden, von der Apotheke zu beziehen, um in dringenden Fällen die erforderlichen Medikamente unverzüglich bei der Hand zu haben oder bei Hausbesuchen mitzuführen.

Diese Medikamente dürfen seit der Novelle zur Suchtgiftverordnung in einer öffentlichen Apotheke beschafft und patientenunabhängig bevorratet werden. Bei Bedarf können sie an betroffene Menschen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, verabreicht werden. Eine Finanzierung von Medikamenten durch die Krankenversicherungsträger kann lt. ASVG aber nur patientenbezogen erfolgen.

Ziel

Ziel ist es, dass für jeden Menschen, der in Österreich lebt und im Rahmen einer Hospiz- und Palliativversorgung in einer Einrichtung oder durch ein Mobiles Palliativteam versorgt wird, die Palliativen Notfallmedikamente lagernd sind und zur Symptomlinderung bereitstehen. Die Träger werden durch die Kostenübernahme durch das BMSGPK entlastet.

Zielgruppen

Um die betroffenen Menschen mit einem akuten Bedarf an Palliativen Notfallmedikamenten in den angeführten Einrichtungen bestmöglich zu versorgen, richtet sich die Projektmaßnahme insbesondere an folgende Zielgruppen:

  • Mediziner:innen, die ihre Patient:innen in Krisensituationen und in der Terminalphase optimal versorgen möchten, indem sie vorausschauend die entsprechenden Medikamente so deponieren, dass sie im Bedarfsfall zur Verfügung stehen
  • alle Mitarbeitenden aus den Einrichtungen stationärer Pflege und Betreuung
  • alle Mitarbeitenden Mobiler Palliativteams und weiterer Einrichtungen der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung
  • Träger der genannten Einrichtungen
  • Mediziner:innen aus dem niedergelassenen Bereich

Prozessbeschreibung

Von einem Expert:innenteam der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) wurden die am häufigsten benötigten Palliativen Notfallmedikamente zur Symptomlinderung sterbender Menschen benannt und mit der Österreichischen Ärztekammer, unter Einbeziehung des Referates für Geriatrie, akkordiert und als Empfehlung veröffentlicht. Die darin aufgelisteten Suchtgifte dürfen durch die Novelle zur Suchtgiftverordnung patientenunabhängig in den Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung, in Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung, im Rahmen der mobilen Palliativversorgung und in Arztordinationen bevorratet und bei Bedarf an betroffene Menschen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, verabreicht werden.

Über eine ärztliche Verschreibung können die suchgifthaltigen Palliativen Notfallmedikamente beschafft werden. Sie dürfen patientenunabhängig bevorratet und nach ärztlicher Anordnung (z.B. auch von Pflegepersonen) verabreicht werden. Die Anschaffungskosten der Palliativen Notfallmedikamente für Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung, für Mobile Palliativteams, Stationäre Hospize und Tageshospize werden aus Mitteln des BMSGPK refundiert. Dazu wird es möglich sein, die Rechnung ab Herbst 2024 auf einer Einreichplattform hochzuladen und der Betrag wird von HOSPIZ ÖSTERREICH rückerstattet.

Qualitätssichernde Maßnahmen, Bildungsangebote und eine begleitende Evaluierung sollen den Projekterfolg sicherstellen.

Palliative Notfallmedikamente

 

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Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums