Eine der Möglichkeiten, für das Lebensende vorausschauend zu planen, ist eine Patientenverfügung .
Eine Patientenverfügung ist eine höchstpersönliche Willenserklärung, mit der eine Person eine oder mehrere medizinische Behandlung(en) im Vorhinein ablehnt. Solch eine Willenserklärung können Personen abgeben, die an einer Krankheit erkrankt sind oder auch noch nicht erkrankt sind. Mit einer Patientenverfügung können nur bestimmte (konkret genannte) medizinische Behandlungen abgelehnt werden.
Eine Patientenverfügung wird wirksam, wenn eine Person nicht mehr entscheidungsfähig ist . Solange eine Person selbstständig entscheiden kann, gelten ihre aktuellen Willensäußerungen.
Das österreichische Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) trat am 1 . Juni 2006 ist in Kraft. Es regelt die Voraussetzungen für die Errichtung einer Patientenverfügung. Das Patientenverfügungs-Gesetz wurde im Herbst 2018 (PatVG-Novelle 2018) überarbeitet und ist in seiner neuen Fassung seit 16. Jänner 2019 in Österreich in Kraft.
Einen Überblick zur Novelle und den wesentlichen Änderungen finden Sie –>> hier
Der Dachverband Hospiz Österreich hat gemeinsam mit der ARGE Patientenanwältinnen die Unterlagen zum Erstellen einer Patientenverfügung anlässlich der PatVG-Novelle 2018 überarbeitet und neu und übersichtlicher gestaltet: einen Ratgeber, das Formular, das Blatt zur Erneuerung/Verlängerung einer Patientenverfügung und die Hinweiskarte für die Brieftasche. Diese Unterlagen wurden am 4. September 2019 in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Unterlagen können bestellt oder online heruntergeladen werden.
Eine umfangreiche Form der Vorsorge ist eine Kombination von Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten und Patientenverfügung. Das stellt sicher, dass eine Person, der Sie vertrauen, in Ihrem Sinn Entscheidungen treffen kann (Vorsorgevollmacht), und dass diese Person auch ihren Willen kennt (wie in der Patientenverfügung formuliert). Mehr zur Vorsorgevollmacht –>> hier
Der VSD Vorsorgedialog®
Der VSD Vorsorgedialog® ist ein Gesprächsprozess in Alten- und Pflegeheimen zwischen BewohnerIn, Ärztn/Arzt, Pflegende/r, und falls von der/dem BewohnerIn gewünscht, auch den Angehörigen/Vertrauenspersonen. Das Ziel dabei ist es, einen Raum zu schaffen, in dem BewohnerInnen über ihre Wünsche und Bedürfnisse zu einem guten Leben im Heim und für ein würdevolles Sterben sprechen können. Hierbei kann es, sofern die/der BewohnerIn das möchte, auch um konkrete Fragen zur eigenen Einstellung gegenüber Sondenernährung, Krankenhausaufenthalten und Reanimationswunsch gehen. Sollte die Bewohnerin/der Bewohner nicht mehr entscheidungsfähig sein, dann ist das Ziel des Vorsorgedialogs, den mutmaßlichen Willen der Patientin/des Patienten möglichst authentisch zu erfassen. Dafür fasst das Betreuungsteam, gemeinsam mit den Angehörigen/Vertrauenspersonen alles zusammen, was die Bewohnerin/der Bewohner in der Vergangenheit zum Thema Sterben und Tod aufgeschrieben oder gesagt hat. Das wird durch aktuelle Beobachtungen der Bewohnerin/des Bewohners ergänzt. Hospiz Österreich und der Beirat zu Hospizkultur und Palliative Care in der Grundversorgung haben den VSD Vorsorgedialog auch für die mobile Pflege und Betreuung zu Hause (= Hauskrankenpflege + Heimhilfe) adaptiert. Der VSD Mobil kann auch von ÄrztInnen und Pflegenden der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung verwendet werden.
Ein empfehlenswerter Artikel zum Vorsorgedialog aus der Zeitschrift „Lebenswelt Heim“, in dem BewohnerInnen, eine Pflegende, eine Qualitätsbeauftragte, ein Arzt, ein Notarzt und eine Juristin zu Wort kommen.
Mehr zum VSD Vorsorgedialog –>> hier.