Österreich hat seit 2004 ein Konzept der modular Abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene, das eine Grundversorgung in Hospiz und Palliative Care und eine Versorgung durch spezialisierte Hospiz- und Palliativeinrichtungen vorsieht. Das Versorgungskonzept wurde 2006 von Bund, Ländern, Sozialversicherung und Ärztekammer bestätigt und in Teilen in den ÖSG 2010 (Österreichischen Strukturplan Gesundheit) aufgenommen.
Das Konzept ist je nach Bundesland unterschiedlich weit umgesetzt.
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Grundversorgung
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Spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung
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Einrichtung / Dienstleister
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Unterstützende Angebote
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Betreuende Angebote
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Akutbereich
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Krankenhäuser
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Hospizteams
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Palliativkonsiliardienste
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Palliativstationen
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Langzeitbereich
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Alten-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
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Mobile Palliativteams
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Stationäre Hospize
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Familienbereich, Zuhause
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Niedergelassene (Fach)- Ärzteschaft, mobile Dienste, Therapeutinnen/Therapeuten
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Tageshospize
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Quelle und Copyright: HOSPIZ ÖSTERREICH, ÖBIG 2004
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Einfachere Situationen 80 bis 90 Prozent der Sterbefälle
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Komplexe Situationen, schwierige Fragestellungen 10 bis 20 Prozent der Sterbefälle
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Eine Grundversorgung Hospiz und Palliative Care sollte möglichst in allen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie beispielsweise in Krankenhäusern (z.B. allgemeine Krankenhausstation, onkologische Station), Alten- und Pflegeheimen oder durch HausärztInnen, erfolgen . Sie erfordert jedoch auch eine entsprechende Qualifikation der MitarbeiterInnen in Hospiz und Palliative Care.
Die spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung (GÖG/ÖBIG 2014) richtet sich an PatientInnen und Angehörige in komplexen Situationen mit schwierigen Fragestellungen und bietet über die Grundversorgung hinaus zusätzliche unterstützende und betreuende Angebote, die auf die Bedürfnisse der PatientInnen und Angehörigen abgestimmt sind.
Das spezialisierte Versorgungsangebot umfasst sechs Formen
Hospizteam
Mobiles Palliativteam
Palliativkonsiliardienst
Tageshospiz
Stationäres Hospiz
Palliativstation
Sie finden Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Ihrem Umfeld unter Betroffene – Hospiz und Palliativeinrichtungen
Vertiefende fachliche Informationen finden Sie unter Fachwelt – Spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung
Ein Wort zur Finanzierung
Über viele Jahre gab es nur für Palliativstationen eine österreichweite Regelfinanzierung. Für die anderen Einrichtungen der Hospiz- und Palliativbetreuung gab es in den Bundesländern unterschiedliche Finanzierungsmodi. Dementsprechend waren viele Hospiz- und Palliativeinrichtungen auf großzügige Spenden und jährliche neu gewährte Förderungen angewiesen.
Mit dem Hospiz- und Palliativfondsgesetz, das am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, stellt sich die Situation nun wie folgt dar: Das Gesetz hat zum Ziel, den österreichweiten, bedarfsgerechten und flächendeckenden Aus- und Aufbau sowie den laufenden Betrieb der spezialisierten Hospiz- und Palliativangebote zu unterstützen. Dazu ist eine Drittelfinanzierungslösung durch Bund, Länder und Träger der Sozialversicherung vorgesehen: der jährliche Beitrag des Bundes ist mit 21 Mio Euro im Jahr 2022, 36 Mio Euro im Jahr 2023 und 51 Mio Euro ab dem Jahr 2024 festgeschrieben. Der finanzielle Beitrag der Länder entspricht mindestens der Höhe der Bundesmittel und der Beitrag der Träger der Sozialversicherungen maximal der Höhe der Bundesmittel.
Die Beiträge des Bundes sind Zweckzuschüsse für die Länder, um diese bei der Umsetzung der Hospiz- und Palliativversorgung zu unterstützen. Diese Zweckzuschüsse sind an bestimmte Bedingungen gebunden und für folgende spezialisierte Hospiz- und Palliativeinrichtungen für Erwachsene sowie für Kinder vorgesehen: Mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und Stationäre Hospize sowie Mobile Kinder-Palliativteams, Kinder-Hospizteams und Stationäre Kinder-Hospize. Qualitätssicherung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen in diesen Einrichtungen sind ebenfalls Teil der Förderungen. (vgl. Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG, BGBl. I Nr. 29/2022)
Fazit: Das Hospiz- und Palliativfondsgesetz schafft die Grundlage für die verbindliche Planung und Umsetzung des Vollausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene und für Kinder bis zum Jahr 2025 und leitet eine neue Ära für die umfassende Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen in Österreich ein.