>>>>>Palliative Notfallmedikation
Das Projekt „Vorsorge in der Praxis – Palliative Notfallmedikation“ wird von HOSPIZ ÖSTERREICH umgesetzt und vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) gefördert. Ziel ist, die optimale Versorgung von schwer kranken, sterbenden Menschen in der Terminalphase ihres Lebens zu ermöglichen durch die Bereitstellung von notwendigen Palliativen Notfallmedikamenten. HOSPIZ ÖSTERREICH hat dafür einen Einführungsprozess zur Kostenrefundierung der benötigten Palliativen Notfallmedikamente in den Einrichtungen.
Um
- Bewohner:innen in Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung,
- Hospizgäste und Stationären Hospizen und Tageshospizen und
- Patient:innen mobiler Palliativteams
in Krisensituationen und in der Terminalphase optimal versorgen zu können, besteht durch die Änderung der Rechtslage seit 1.Februar 2024 die Möglichkeit, patient:innenunabhängig suchtgifthaltige Arzneimittel, die für den konkreten Berufsbedarf benötigt werden, unverzüglich durch ein Depot in der Einrichtung zur Verfügung zu haben, bzw. als MPT bei Hausbesuchen mitzuführen.
Der Gesetzgeber erlaubt, dass im Rahmen eines Gesamtkonzeptes einer vorausschauenden Planung bereits im Vorfeld diese oben genannten Medikamente angeschafft und in der Einrichtung gelagert werden, damit sie im Bedarfsfall schon im Vorhinein vor Ort vorrätig sind.
Warum sind patientenunabhängig gelagerte Palliative Notfallmedikamente für Patient:innen, Mitarbeitende und Angehörige so wichtig?
- Schnelle Verfügbarkeit: Palliative Notfallmedikamente sind entscheidend, um in akuten Situationen schnell und effektiv handeln zu können. Die Möglichkeit, diese Medikamente ohne spezifische Patient:innenbindung zu lagern, ermöglicht eine sofortige Reaktion auf Notfälle. Das Wissen über die Verfügbarkeit dieser speziellen Medikamente in Krisensituationen gibt allen Beteiligten eine große Sicherheit.
- Reduktion der Symptomlast: Die frühzeitige Gabe von palliativmedizinischen Medikamenten kann Schmerzen und andere belastende Symptome bereits lindern bevor sie an Intensität zunehmen. Dies trägt maßgeblich zur Lebensqualität der Bewohner:innen, Patient:innen und deren Angehörigen bei.
- Entlastung des Pflege- und Betreuungspersonals: Auf die bevorrateten Medikamente zurückgreifen zu können, führt zur Entlastung. Das Betreuungspersonal kann in kritischen Situationen schneller handeln und Ihre ärztlichen Anweisungen können, ohne auf die Beschaffung der Medikamente warten zu müssen, umgesetzt werden.
Palliative Notfallmedikamente
Um Menschen mit akutem Bedarf an Palliativen Notfallmedikamenten bestmöglich zu versorgen, haben Mitglieder der OPG in einem Konsensusprozess 2023 diese Medikamente als Palliative Notfallmedikamente definiert:
- Opioid: Vendal®;
- Benzodiazepin: Temesta®;
- Antipsychotikum: Zyprexa®;
- Antisekretorische Substanz: Buscapina®;
- 5-HT-3-Antagonist: Zofran®
- Schmerzmittel/Fiebersenker: Novalgin®
Beschaffung
Die von der Österreichischen PalliativGesellschaft benannten Palliativen Notfallmedikamente können von niedergelassenen Ärzt:innen* mittels einer „pro institutione“ Verschreibung durch den Träger/die Einrichtung beschafft werden. Angestellte Ärzt:innen beziehen diese über die Anstaltsapotheke „pro institutione“. Damit können alle sechs benannten Palliativen Notfallmedikamente patient:innenunabhängig in der Einrichtung gelagert werden.
- Beschaffung vom suchtgifthaltigen Arzneimittel (SG-AM) „Vendal®“ erfolgt nach ärztlicher Verschreibung inkl. Suchtgiftvignette „pro institutione“ (Suchtgiftvignetten erhältlich über zuständige Bezirksverwaltungsbehörde).
- Beschaffung der anderen fünf Palliativen Notfallmedikamente, entweder
a) direkt durch Arzt/Ärztin für seinen/ihren Berufsbedarf in den Einrichtungen
b) oder durch ärztliche Verschreibung „pro institutione“.
Nach Indikationsstellung und bei vorliegender Krisensituation können diese Medikamente den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgegeben werden. Der konkrete Prozess der Bevorratung und Ausgabe wird in der Einrichtung bzw. mit dem Träger festgelegt. Für den Einzelfall ist es wichtig, dass die Medikamente vorrätig sind, um bei Bedarf, falls keiner erreichbar ist, die Krise mit diesen vorab besprochenen Maßnahmen gut meistern zu können. Die Prozesse werden in den Einrichtungen geregelt, erfasst und evaluiert. Nähere Infos für die Planung der Abläufe entnehmen Sie folgenden Dokumenten:
- Empfehlungen für Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung, Stationäre Hospize und Tageshospize
- Prozess in einem Mobilen Palliativteam
- Informationsschreiben für Ärztinnen und Ärzte
Um die neuen Möglichkeiten zur Nutzung Palliativer Notfallmedikamente umsetzen zu können, braucht es die Kooperation mit den Trägern der Einrichtung, dem Pflegepersonal, den Ärztinnen und Ärzten, aus dem niedergelassenen bzw. geriatrischen Bereich und gegebenenfalls mit der Aufsichtsbehörde.
* Die Medikamenten-Anschaffung für den Berufsbedarf nach § 57 Ärztegesetz bezieht sich auf freiberuflich tätige Ärzt:innen.
Gesetzliche Grundlagen
Weiters stellen wir Ihnen hier eine umfassende Übersicht zur Verfügung: Übersicht zu den gesetzlichen Grundlagen
Seit 18.10.2024 steht für
– Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung
– Mobile Palliativteams
– Stationäre Hospizen
– Tageshospize
die Einreichplattform zur Verfügung!
- Registrierung: Es gibt die Möglichkeit, sich als Träger mit mehreren Einrichtungen zu registrieren oder als einzelne Einrichtung – das ist unbedingt in Abstimmung mit dem Träger zu entscheiden.
- Rechnungen hochladen: Ab sofort können Sie relevante Rechnungen hochladen. Bitte die Nettobeträge einsetzen.
Kostenrefundierung: Nach Prüfung der eingereichten Rechnungen werden die Kosten refundiert
Qualitätsentwicklung
- Schnelle Reaktionsfähigkeit: Durch die Bereitstellung von Palliativen Notfallmedikamenten können Pflegepersonen in kritischen Situationen sofort handeln, was zu einer schnelleren Linderung von Schmerzen und Symptomen führt.
- Standardisierte Vorgehensweise: Das Projekt fördert die Entwicklung von klaren Richtlinien und Standards für den Einsatz von Notfallmedikamenten, was die Qualität der Versorgung erhöht, und die Sicherheit der Patient:innen gewährleistet.
- Qualitätsentwicklung: Im Rahmen des Projekts bieten wir Informationen, ggf. Schulungen zum Thema Schmerzmanagement, vorausschauende Planung, Kommunikation usw. Pflegepersonal an, um sicherzustellen, dass Mitarbeitenden über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um in Notfallsituationen kompetent zu handeln.
Auf der Homepage der Österreichischen PalliativGesellschaft finden Sie eine umfangreiche Sammlung von hilfreichen Assessment Tools
Informationen zum Projekt
Ausgangslage
Bisher gab es Versorgungsdefizite mit suchtgifthaltigen Medikamenten in Einrichtungen stationärer Pflege und Betreuung sowie in Mobilen Palliativteams. Es entstanden sehr belastende Situationen, in der sterbende Menschen nicht adäquat versorgt werden konnten, wenn diese Medikamente nicht patientenbezogen verordnet waren und daher in einem zeitintensiven Prozess erst beschafft werden mussten.
Mit 1. Februar 2024 wurde die Rechtslage geändert. Ärztinnen und Ärzten wurde nun die Möglichkeit eingeräumt, suchtgifthaltige Arzneimittel für ihren Berufsbedarf in einer Einrichtung der Hospiz- und Palliativversorgung, in Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung sowie im Rahmen der mobilen Palliativversorgung zu verschreiben. Es besteht dadurch die Möglichkeit, patient:innenunabhängig suchtgifthaltige Arzneimittel, die für den konkreten Berufsbedarf benötigt werden, von der Apotheke zu beziehen, um in dringenden Fällen die erforderlichen Medikamente unverzüglich bei der Hand zu haben oder bei Hausbesuchen mitzuführen.
Diese Medikamente dürfen seit der Novelle zur Suchtgiftverordnung in einer öffentlichen Apotheke beschafft und patient:innenunabhängig bevorratet werden. Bei Bedarf können sie an betroffene Menschen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, verabreicht werden. Eine Finanzierung von Medikamenten durch die Krankenversicherungsträger kann lt. ASVG aber nur patientenbezogen erfolgen.
Ziel
Ziel ist es, dass für jeden Menschen, der in Österreich lebt und im Rahmen einer Hospiz- und Palliativversorgung in einer Einrichtung oder durch ein Mobiles Palliativteam versorgt wird, die Palliativen Notfallmedikamente lagernd sind und zur Symptomlinderung bereitstehen. Die Träger werden durch die Kostenübernahme durch das BMSGPK entlastet.
Prozessbeschreibung
Von einem Expert:innenteam der Österreichischen PalliativGesellschaft (OPG) wurden die am häufigsten benötigten Palliativen Notfallmedikamente zur Symptomlinderung sterbender Menschen benannt und mit der Österreichischen Ärztekammer, unter Einbeziehung des Referates für Geriatrie, akkordiert und als Empfehlung veröffentlicht. Die darin aufgelisteten Suchtgifte dürfen durch die Novelle zur Suchtgiftverordnung patient:innenunabhängig in den Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung, in Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung, im Rahmen der mobilen Palliativversorgung und in Arztordinationen bevorratet und bei Bedarf an betroffene Menschen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, verabreicht werden.
Über eine ärztliche Verschreibung können die suchtgifthaltigen Palliativen Notfallmedikamente beschafft werden. Sie dürfen patient:innenunabhängig bevorratet und nach ärztlicher Anordnung (z.B. auch von Pflegepersonen) verabreicht werden. Die Anschaffungskosten der Palliativen Notfallmedikamente für Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung, für Mobile Palliativteams, Stationäre Hospize und Tageshospize werden aus Mitteln des BMSGPK refundiert.