Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Österreich

Vorsorgedialog

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Der VSD VORSORGEDIALOG® für Alten- und Pflegeheime Österreichs stellt den Betreuenden (Pflege und  ÄrztInnen) einen strukturierten Kommunikationsprozess für die Durchführung von Gesprächen mit den BewohnerInnen zur letzten Lebenszeit zur Verfügung. Es geht um die Wünsche und Vorstellungen der BewohnerInnen für ein gutes Leben im Pflegeheim, aber auch darum, was BewohnerInnen wichtig ist, wenn das Sterben absehbar und nah ist .

Dieses Kommunikationsinstrument nimmt die Selbstbestimmung der BewohnerInnen ernst und stärkt sie. Gleichzeitig unterstützt der VSD Vorsorgedialog® Pflegende und ÄrztInnen bei ethisch schwierigen Entscheidungen am Lebensende, z.B. in aktuellen Krisensituationen oder wenn das Sterben absehbar ist. Mit dem VSD Vorsorgedialog® wird dafür vorgesorgt, dass diese Entscheidungen im Sinne der BewohnerInnen getroffen werden, indem der VSD Vorsorgedialog® dem Betreuungsteam und eventuell beigezogenen Not- oder BereitschaftsdienstärztInnen in krisenhaften Situationen grundlegende Informationen für die Entscheidungsfindung zur Verfügung stellt.

Rechtlich gesehen ist der VSD Vorsorgedialog® dann einer beachtlichen Patientenverfügung gleichgesetzt, wenn die Bewohnerin/der Bewohner bei der Durchführung des Vorsorgedialoggesprächs entscheidungsfähig ist. Es gilt auch bei Vorhandensein eines VSD Vorsorgedialogs® immer der aktuelle Wille.

Bei BewohnerInnen, die kognitiv nicht mehr in der Lage sind aktiv an einem solchen Vorsorgedialoggespräch teilzunehmen, z.B. aufgrund einer weit fortgeschrittenen Demenzerkrankung, wird von den Betreuenden, den Angehörigen und Vertrauenspersonen dann der ‚Mutmaßliche Wille‘ erhoben und dokumentiert. Konnte das Betreuungsteam von der Bewohnerin/dem Bewohner aufgrund der fehlenden Einsichts- und Urteilsfähigkeit nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden, so können von den Angehörigen nur deren Wahrnehmungen Eingang in den mutmaßlichen Willen finden.

Umsetzung im Pflegeheim

Wenn der VSD Vorsorgedialog® in einem Alten- oder Pflegeheim eingesetzt werden soll, erfordert dies einen sorgfältigen Einführungsprozess, der Wissensvermittlung und die Einübung in den VSD Vorsorgedialog® umfasst. Außerdem ist der VSD Vorsorgedialog® in die organisatorischen Abläufe, in die Entscheidungs- und Kommunikationsstrukturen sowie in die Fortbildungspläne des Hauses zu integrieren.

Der VSD Vorsorgedialog® liegt seit September 2016 in der Endfassung vor und soll im Rahmen eines Pilotprojekts in der Praxis erprobt werden. Pflegeheime, die sich am Pilotprojekt beteiligen, wenden sich an die landeskoordinierenden Hospiz- und Palliativeinrichtungen in den Bundesländern bzw. in Wien an den Dachverband Hospiz Österreich. Die Kontaktdaten finden Sie auf Seite 23 im Ansichtsexemplar. Pflegeheime, die bereits den Prozess Hospizkultur und Palliative Care in Pflegeheim (HPCPH) durchlaufen haben, werden bevorzugt ins Pilotprojekt aufgenommen .

Der VSD Vorsorgedialog® wurde unter der Leitung von Hospiz Österreich mit dem Beirat HPC (Hospiz und Palliative Care) in der Grundversorgung* und zahlreichen ExpertInnen speziell für die Alten- und Pflegeheime Österreichs entwickelt und wird von allen Mitgliedern des Beirats HPC in der Grundversorgung und vom Vorstand von Hospiz Österreich zur Umsetzung empfohlen.

Es ist daran gedacht, dass der VSD Vorsorgedialog® künftig auch im Krankenhaus und in der häuslichen Betreuung verwendet werden kann. Dafür muss es jeweils eigene Fassungen des VSD Vorsorgedialogs® geben, die noch zu erarbeiten sind.

*Der Dachverband Hospiz Österreich hat den „Beirat HPC in der Grundversorgung“ gegründet. Dieser hat folgende Mitglieder: Österreichische Ärztekammer, BMG, BMASK, Bundesverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs, ARGE PflegedienstleiterInnen der stationären Langzeitpflege des ÖGKV, Hauptverband der Sozialversicherungen, Verbindungsstelle der Bundesländer, GÖG/ÖBIG, ÖGAM, OPG Österreichische Palliativgesellschaft, Institut für Ethik und Recht in der Medizin (IERM), BAG Freie Wohlfahrt