>>>>>VSD Vorsorgedialog®

Vorausschauendes Nachdenken über die eigenen Wünsche für mögliche Krisensituationen oder das Lebensende ist ein wesentlicher Teil der Selbstbestimmung der Patient:innen. Besonders in Krisensituationen und wenn das Sterben absehbar ist, unterstützt der Vorsorgedialog An- und Zugehörige und Pflegende im Sinne der Patient:innen zu handeln.

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Szenische Darstellung eines Vorsorgedialoggesprächs (29:18 Min) durch Darsteller:innen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit als Arzt/Ärztin und DGKP intensiv mit dem Thema beschäftigt sind. Dieses Video vermittelt ein lebendiges Gefühl, was ein VSD sein kann, welche Themen zentral sind, wer beteiligt ist, und dass es sich um ein Gespräch auf Augenhöhe handelt.

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Vielen herzlichen Dank an die Darsteller:innen: Naida Dzaka MSc, Dr.in Annette Henry MAS, Daniel Marik, Mag.a Anna Pissarek, Dr. Harald Retschitzegger MAS, Dr. Gunther Riedl MAS, Gerda Schmidt, DGKP, MSc

Der VSD zielt darauf ab, durch strukturierte und wiederholte Gespräche, gemeinsam mit Bewohner:in/Patient:in, Arzt/Ärztin, Pflegeperson, An- und Zugehörigen und Vertrauenspersonen relevante Willensäußerungen der Bewohnerin/Patientin bzw. des Bewohners/Patienten in Bezug auf physische, psycho-soziale und spirituelle Bedürfnisse, auf Maßnahmen in kritischen Situationen (z.B. Wiederbelebung, Einweisung in Krankenhaus, Einsatz von PEG Sonde) festzuhalten. Im VSD geht es um die Wünsche und den Willen der Bewohnerin/ des Bewohners/ der Patientin/des Patienten.

Der Vorsorgedialog ist in § 239 Abs. 2 ABGB (Novelle BGBl. I Nr. 59/2017 – 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, Inkrafttreten 01.07.2018) verankert und findet sich auch im Patientenverfügungs-Gesetz (Novelle BGBl. I Nr. 12/2019) sowie im Hospiz- und Palliativfondsgesetz (BGBl. I Nr. 29/2022, Inkrafttreten 01.01.2022). Rechtlich entspricht der VSD einer „anderen Patientenverfügung“  iSd PatVG (§ 8 PatVG – Voraussetzungen; siehe erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage, S. 3 zu Z 5), sofern die:der Verfügende zum Zeitpunkt der Erstellung entscheidungsfähig ist.

Der VSD kann nach einem vorgegebenen Einführungsprozess, von Alten- und Pflegeheimen und von Trägern/Krankenpflegevereinen der mobilen Pflege und Betreuung zu Hause, verwendet werden, sofern sie die Standards sehr guter Hospizkultur nachweisen können. Weiters können Allgemeinmediziner:innen mit palliativmedizinischer Kompetenz und Ärzte/Ärztinnen sowie Pflegende der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung den VSD Vorsorgedialog® anwenden.

Mehr dazu unter Fachwelt – HPCPH in der Grundversorgung – Vorsorgedialog