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Ethische Fragestellungen am Lebensende

Patient:innen, Angehörige und Betreuer:innen sehen sich am Lebensende immer wieder mit großen ethischen Herausforderungen konfrontiert. Lebensverlängerung um welchen Preis? Wieviel des prinzipiell technisch Machbaren ist tatsächlich medizinisch INDIZIERT? Und welches Vorgehen entspricht dem aktuellen (oder mutmaßlichen) Patientenwillen?

Die Möglichkeiten, den eigenen Willen in bestimmen Angelegenheiten im Voraus festzulegen, und so für solche Situationen vorzusorgen, finden Sie in unterschiedlicher Ausführlichkeit unter Betroffene – Entscheidungen am Lebensende bzw. Fachwelt – Hilfreiches für die Praxis

Nationale Leitlinien zur Palliativen Sedierungstherapie

Die Palliative Sedierungstherapie (PST) ist eine wichtige und ethisch akzeptierte Therapie in der Versorgung jener sterbender Menschen, welche aufgrund therapierefraktärer Symptome für sie unerträgliches Leiden erleben. PST findet zunehmend Anwendung in der Betreuung Sterbender. Für Österreich liegen Belege vor, dass die angewandte Praxis bundesweit sehr uneinheitlich ist. Das war das Motiv zur Errichtung einer nationalen Leitlinie.

Im Auftrag der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) erarbeitete eine 16-köpfige multiprofessionelle Arbeitsgruppe aus Expert:innen der Palliative Care und Ethiker:innen die Nationale Leitlinie zur PST auf Basis jüngster systematischer Übersichtsarbeiten. Das Ziel dabei war innerhalb der Rahmenleitlinie der Europäischen Palliativgesellschaft (EAPC) zu sein und Österreichs nationale legale, kulturelle und strukturelle Gegebenheiten zu respektieren.

Als Ergebnis eines rigorosen Konsensusprozesses liegt die Langversion der Nationalen Leitlinie zur Palliativen Sedierungstherapie mit 112 Aussagen, kategorisiert in 11 Domänen vor. Ergänzung finden diese Aussagen in einem Exkurs der Philosophin Claudia Bozzaro über den Begriff des Leidens.

Autor:innen: 

Dietmar Weixler · Sophie Roider-Schur · Rudolf Likar · Claudia Bozzaro · Thomas Daniczek · Angelika Feichtner · Christoph Gabl · Bernhard Hammerl-Ferrari · Maria Kletecka-Pulker · Ulrich H. J. Körtner · Hilde Kössler · Johannes G . Meran · Aurelia Miksovsky · Bettina Pusswald · Thomas Wienerroither · Herbert Watzke

Leitlinie zur Palliativen Sedierungstherapie (Langversion)

Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit um das Sterben zu beschleunigen. Stellungnahme der OPG

Eine interprofessionelle Arbeitsgruppe der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) behandelt in ihrem Positionspapier die wesentlichen rechtlichen, ethischen, pflegerischen und medizinischen Aspekte, welche im Kontext einer palliativen Betreuung eines Menschen am Lebensende aufgeworfen werden, wenn sich dieser dazu entschließt, seine Lebenszeit durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit zu verkürzen.

Autor:innenteam: A. Feichtner, D. Weixler, A. Birklbauer
Publiziert am 27.2.2018 in: Wien Med Wochenschr (2018) 168: 168.
Der Artikel zum Download finden Sie auf der Website der OPG hier: https://www.palliativ.at/aktuelles/nachrichten/news-detailseite/freiwilliger-verzicht-auf-nahrung-und-fluessigkeit-um-das-sterben-zu-beschleunigen

Empfehlungen der Bioethikkommission zur Terminologie

Bereits im Jahr 2011 hatte die Bioethikkommission Empfehlungen zur Terminologie medizinischer Entscheidungen am Lebensende verfasst und dort formuliert:

„Die Bioethikkommission empfiehlt daher, in Anlehnung an die Stellungnahme des Deutschen Nationalen Ethikrates, die bisher verwendete Terminologie von aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe aufzugeben und die folgenden Begriffe einzuführen:

Sterbebegleitung: Unter den Begriff der Sterbebegleitung fallen Maßnahmen zur Pflege, Betreuung und Behandlung von Symptomen von Sterbenden. Dazu gehören die körperliche Pflege, das Stillen von Bedürfnissen, wie Hunger- und Durstgefühlen, das Mindern von Übelkeit, Angst und Atemnot, aber auch menschliche Zuwendung und Beistand. Für die Durchführung dieser Maßnahmen ist die Einwilligung des Patienten notwendig.

Therapie am Lebensende: Zu Therapien am Lebensende zählen alle medizinischen Maßnahmen, einschließlich palliativmedizinischer Maßnahmen, die in der letzten Phase des Lebens erfolgen mit dem Ziel, die Lebensqualität zu verbessern, das Leben zu verlängern oder Leiden zu mildern.

Sterben zulassen: Eine unter kurativer Therapiezielsetzung als lebensverlängernd bezeichnete medizinische Maßnahme kann unterlassen werden, wenn der Verlauf der Krankheit eine weitere Behandlung nicht sinnvoll macht und / oder der Sterbeprozess dadurch verlängert wird. Das trifft auch auf den Fall zu, in welchem der Patient die Behandlung nicht mehr autorisiert. Dennoch ist Begleitung und Unterstützung des Patienten immer erforderlich, sofern der Patient es wünscht.“

ASCIRS

Die Plattform ASCIRS ist ein Berichts- und Lernsystem der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG). Sie soll dazu beitragen, mehr über die Praxis der Suizidbeihilfe in Österreich zu erfahren und aus den Beobachtungen und Erfahrungen der Beteiligten zu lernen. Die hier mitgeteilten Erfahrungen können zur Entwicklung unterstützender Leitlinien und damit vielleicht auch zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Darüber hinaus könnten die eingereichten Berichte in Zukunft vielleicht Erkenntnisse und (anonymisierte) Daten für Forschung zum assistierten Suizid bieten.

www.ascirs.at

Empfehlungen der Bioethikkommission zu „Sterben in Würde“

Die Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes hat im Februar 2015 eine umfassende Empfehlung „Sterben in Würde“  zur Begleitung und Betreuung von Menschen am Lebensende und damit verbundene Fragestellungen publiziert.

Haltung des Dachverbandes HOSPIZ ÖSTERREICH

Der Dachverband HOSPIZ ÖSTERREICH lehnt sowohl Tötung auf Verlangen als auch assistierten Suizid ab und setzt sich dafür ein, dass alle Menschen, die es brauchen, Hospiz- und Palliativbetreuung erhalten. Der Dachverband Hospiz Österreich unterstützt alle Bestrebungen, das  Selbstbestimmungsrecht von Menschen, sei es durch Ablehnung einer Behandlung, durch Patientenverfügung und VSD Vorsorgedialog u.ä. zu wahren und das Sterben zuzulassen.